Heute hat die Stadt Heidelberg die Sondervereinbarung genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 8.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen.
Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht.

Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins