Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ortenaukreis die Sondervereinbarung zum 09.09.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen.
Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht.

Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins