Wir konnten nunmehr mit vdek, BKK, IKK classic, KNAPPSCHAFT und DGUV eine Einigung über neue Rahmen- und Preisvereinbarungen für Sitzendfahrten erzielen.

Kurz und knapp: Der neue Vertrag übernimmt zum 01.04.2025 Struktur, Laufzeit und Preise der Vereinbarung mit der AOK, mit der Ausnahme, dass es im Pflichtfahrgebiet für Fahrten mit Taxis keinen Abschlag gibt – d.h. es gilt der Taxitarif zu 100 %.

Wir wissen, dass dies ein großer Einschnitt ist und in zahlreichen Fällen – im Vergleich mit dem bisherigen Streckensystem – auch zu finanziellen Einbußen führen wird. Dennoch sind wir davon überzeugt, hiermit den richtigen Schritt zu gehen.

Warum? Die Ausgangssituation war, Besetztkilometersystem oder vertragsloser Zustand. Und vergessen wir nicht, bestimmte Kassen – namentlich BARMER und DAK – waren verstärkt dazu übergegangen, den bestehenden Vertrag mittels Ausschreibungen auszuhöhlen, bzw. im Falle der DAK, ihn nur noch als Auffangvertrag anzusehen.

Das soll nun der Vergangenheit angehören. Wir kehren zu einem echten Vertrag unter Vertragspartnern zurück. Die DAK beendet Ihre Bestrebungen rund um Premiumpartnerschaften und die BARMER lässt ihre Ausschreibungen sein. So ist es nunmehr vereinbart und die Abrechnung vereinheitlicht sich damit auch.

Was ist nun zu tun?

Wenn Sie unseren Weg mitgehen, dann müssen Sie dem neuen Vertrag mittels Verpflichtungsscheinen – an vdek und IKK – beitreten. Vergessen Sie nicht die Kopie(n) der aktuellen Genehmigungsurkunden.
Alle aktuellen Leistungserbringer werden dazu auch von den Kassen unterrichtet.
Durch den Beitritt werden eventuell bestehende Einzelverträge unmittelbar beendet.

Und dann helfen Sie uns bitte mit, das Verhalten der genannten beiden Kassen kritisch zu beobachten. Melden Sie uns, wenn es weiterhin zu Ausschreibungen oder Zuweisungen an bestimmte Betriebe kommt.
Denn wenn diese Dinge nicht aufhören, dann wird es keine Verlängerung geben. Auch deshalb ist die kurze Laufzeit – bis Ende 2025 – eine Art Bewährungszeit für diesen Vertrag.

Den Vertrag samt Anlagen finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage.

Unternehmen im Landratsamt Lörrach erhalten noch eine gesonderte Nachricht – betrifft Fahrten mit Mietwagen.

 

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