Da wir auf Grund der Allgemeinverfügung (Mindestpreise für Mietwagen) bereits mit der AOK einen eigenständigen Vertrag für Fahrten mit Mietwagen benötigen, haben wir einen solchen nun auch mit den Ersatzkassen und den weiteren Vertragspartnern abgeschlossen.
Diesen finden Sie anbei.
Für Krankenfahrten mit Mietwagen gilt nur dieser Vertrag – unabhängig ob die Fahrt innerhalb oder außerhalb des Landkreises erfolgt. Bei Fahrten innerhalb des Landkreises sind die behördlich festgelegten Preise zu beachten, für Fahrten außerhalb gelten dieselben Preise, wie in alle anderen Regionen in Baden-Württemberg.
Wer von Ihnen Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen durchführt, muss somit zwei Verträgen beitreten.