Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben.
Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten.
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Waldshut die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen.
Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht.
Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins