Nachfolgend die neue Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald vom 15. Juli 2022, in der die Beförderungsentgelte neu geregelt werden.

Die Rechtsverordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Wir bitten um Berücksichtigung.

LK Breisgau-Hochschwarzwald_011022