Sehr geehrte Verbandsmitglieder, anliegend überreichen wir Ihnen Infos über die 2023 anzuwendenden Regelungen für die Patientenfahrten, wobei Sie je ein Exemplar für die Unternehmer und für die Patienten erhalten. Der Bundesrat hat am 25. November 2022 der vom Bundeskabinett vorgelegten Verordnung über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2023 zugestimmt, sodass mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt vom 6. Dezember 2022 die dort vorgesehenen dynamischen Rechengrößen für die Sozialversicherungen am 1. Januar 2023 in Kraft treten können. Die relevante jährliche Änderung für die Patientenfahrten bezieht sich auf die sogenannte Bezugsgröße gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV, die entsprechend der zugrunde zu legenden gesamtdeutschen jährlichen Lohnzuwachsrate 2022 von 39.167,- EUR auf 40.740,- EUR gestiegen ist. Wichtige Detailänderungen ergeben sich nach wie vor durch das zum 1. Juli 2020 eingeführte neue Verordnungsmuster 4, in dem nun klarer dargestellt ist, welche Fahrten genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei sind. Für Patienten mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H, für Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5 – ebenfalls für Patienten mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt – gilt die Genehmigung nach den gesetzlichen Vorschriften als erteilt. Bitte beachten Sie: Patienten mit vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen wie die hier aufgeführten Patientengruppen müssen auch weiterhin vorab die Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Fahrten zu anderen Fahrzielen werden von der Krankenkasse nur dann übernommen bzw. vor Fahrtantritt genehmigt, wenn unter Behandlungsort ausdrücklich das abweichende Behandlungsziel benannt ist, auch wenn die dort erforderliche Behandlung unmittelbar mit dem genehmigten Behandlungsgrund zusammenhängen! Auch anderen Abholorte als die im Adressfeld genannte Anschrift sind ausdrücklich unter “Sonstiges” vom ausstellenden Arzt anzugeben und führen gegebenenfalls zu der Verpflichtung einer neuen vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. |