Sondervereinbarung vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ortenaukreis die Sondervereinbarung zum 09.09.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins