Sondervereinbarung vom Landkreis Sigmaringen ohne Abschlag genehmigt
Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Sigmaringen die Sondervereinbarung zum 21.08.2024 genehmigt, allerdings ohne den Abschlag von 5% zugunsten der AOK/SVLVG. Voraussetzung: Verpflichtungsschein