Ergänzungsvereinbarung (Zuschläge) mit AOK und SLVG bis 31.05.2022 verlängert
Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Ergänzungsvereinbarung mit der AOK und SLFG bis zum 31.05.2022 verlängern konnten. Das bedeutet, dass Sie die aktuellen Zuschläge gegenüber diesen beiden Vertragspartnern noch für die Fahrten im Monat Mai abrechnen können.