Sondervereinbarung von der Stadt Heidelberg genehmigt
Heute hat die Stadt Heidelberg die Sondervereinbarung genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 8.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins