Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.v
08 Okt 2024

Sondervereinbarung von der Stadt Heidelberg genehmigt

Von |2024-10-08T12:09:55+02:00Oktober 8th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Heute hat die Stadt Heidelberg die Sondervereinbarung genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 8.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

08 Okt 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis genehmigt

Von |2024-10-08T08:48:20+02:00Oktober 8th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Sondervereinbarung zum 7.10.024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 7.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

02 Okt 2024

IKK/BKK Rollstuhlvertrag

Von |2024-10-02T14:29:04+02:00Oktober 2nd, 2024|1 Vorschau Taxi, Allgemein, Taxi-Mietwagen 2024|

Ergänzung von zwei Positionsnummern in der Preisvariante 2 Im IKK/BKK Rollstuhl Rahmenvertrag mussten zwei Positionsnummern in der Preisvariante 2  Krankenhausbehandlungen voll und teilstationär (551201) sowie vor- oder nachstationär (551202) ergänzt werden. Vertragsschlüssel und Positionsnummern Preisvariante 2

30 Sep 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Bodenseekreis genehmigt

Von |2024-09-30T11:37:18+02:00September 30th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Bodenseekreis die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

26 Sep 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Lörrach genehmigt

Von |2024-09-26T15:57:11+02:00September 26th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Lörrach die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

09 Sep 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt

Von |2024-09-09T16:21:54+02:00September 9th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ortenaukreis die Sondervereinbarung zum 09.09.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

29 Aug 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Freudenstadt genehmigt

Von |2024-08-29T11:16:26+02:00August 29th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Freudenstadt die Sondervereinbarung zum 12.08.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

28 Aug 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Konstanz genehmigt

Von |2024-08-28T09:41:45+02:00August 28th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Konstanz die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits