20 März 2025

Rahmen- und Preisvereinbarung vdek, BKK, IKK classic, KNAPPSCHAFT und DGUV

Von |2025-03-20T10:56:21+01:00März 20th, 2025|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2025|

Wir konnten nunmehr mit vdek, BKK, IKK classic, KNAPPSCHAFT und DGUV eine Einigung über neue Rahmen- und Preisvereinbarungen für Sitzendfahrten erzielen. Kurz und knapp: Der neue Vertrag übernimmt zum 01.04.2025 Struktur, Laufzeit und Preise der Vereinbarung mit der AOK, mit der Ausnahme, dass es im Pflichtfahrgebiet für Fahrten mit Taxis keinen Abschlag gibt – d.h. es gilt der Taxitarif zu 100 %. Wir wissen, dass dies ein großer Einschnitt ist und in zahlreichen Fällen - im Vergleich mit dem bisherigen Streckensystem – auch zu finanziellen Einbußen führen wird. Dennoch sind wir davon überzeugt, hiermit den richtigen

20 März 2025

Rahmen- und Preisvereinbarung mit Mietwagen im LK Lörrach vdek, BKK, IKK classic, KNAPPSCHAFT und DGUV

Von |2025-03-20T10:52:41+01:00März 20th, 2025|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2025|

Da wir auf Grund der Allgemeinverfügung (Mindestpreise für Mietwagen) bereits mit der AOK einen eigenständigen Vertrag für Fahrten mit Mietwagen benötigen, haben wir einen solchen nun auch mit den Ersatzkassen und den weiteren Vertragspartnern abgeschlossen. Diesen finden Sie anbei. Für Krankenfahrten mit Mietwagen gilt nur dieser Vertrag – unabhängig ob die Fahrt innerhalb oder außerhalb des Landkreises erfolgt. Bei Fahrten innerhalb des Landkreises sind die behördlich festgelegten Preise zu beachten, für Fahrten außerhalb gelten dieselben Preise, wie in alle anderen Regionen in Baden-Württemberg. Wer von Ihnen Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen durchführt, muss somit zwei

08 Okt. 2024

Sondervereinbarung von der Stadt Heidelberg genehmigt

Von |2025-02-10T08:45:39+01:00Oktober 8th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Heute hat die Stadt Heidelberg die Sondervereinbarung genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 8.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

08 Okt. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis genehmigt

Von |2025-02-10T08:46:10+01:00Oktober 8th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Sondervereinbarung zum 7.10.024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab dem 7.10.2024 abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

02 Okt. 2024

IKK/BKK Rollstuhlvertrag

Von |2025-02-10T08:51:05+01:00Oktober 2nd, 2024|Allgemein, Taxi-Mietwagen 2024|

Ergänzung von zwei Positionsnummern in der Preisvariante 2 Im IKK/BKK Rollstuhl Rahmenvertrag mussten zwei Positionsnummern in der Preisvariante 2  Krankenhausbehandlungen voll und teilstationär (551201) sowie vor- oder nachstationär (551202) ergänzt werden. Vertragsschlüssel und Positionsnummern Preisvariante 2

30 Sep. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Bodenseekreis genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:50+01:00September 30th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Bodenseekreis die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

26 Sep. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Lörrach genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:32+01:00September 26th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Lörrach die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

09 Sep. 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt

Von |2025-02-10T08:50:17+01:00September 9th, 2024|Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Ortenaukreis die Sondervereinbarung zum 09.09.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins