Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.v
13 Aug 2024

Ergänzungsvertrag mit IKK Classic und der BKK über die Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten mit feststehendem Rollstuhl

Von |2024-08-13T15:52:09+02:00August 13th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Sehr geehrte Mitglieder, wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es uns gelungen ist, mit der IKK classic und dem BKK-Landesverband Baden-Württemberg erstmals einen Vertrag über den Transport nicht umsetzbarer Rollstühle abzuschließen. Ein kurzer Einblick in die Konditionen: Die Vereinbarung sieht zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle vor, zwischen denen sich die Taxi- und Mietwagenunternehmer entscheiden können: Variante Grundpreis und Streckentarif Grundpreis für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs                    25,00 Euro Streckentarif je gefahrener Kilometer                                                  1,75 Euro Variante Kurzstreckenpauschale und Streckentarif Pauschale incl. der ersten 15 gefahrenen Kilometer                      50,00 Euro Streckentarif je gefahrener Kilometer (ab Kilometer

12 Aug 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis genehmigt

Von |2024-08-12T10:40:01+02:00August 12th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Sondervereinbarung zum 12.08.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits abgerechnete Fahrten gilt dies nicht. Voraussetzung: Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins

07 Aug 2024

Sondervereinbarung vom Landratsamt Waldshut genehmigt

Von |2024-08-12T10:41:00+02:00August 7th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Wir verweisen auf unsere Rundschreiben vom 29.07.2024, in dem wir Ihnen den neuen mit der AOK / SVLFG geschlossenen Rahmenvertrag inkl. Preisvereinbarung ab 1. Juli 2024 vorgestellt haben. Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern bzw. den Stadtkreisen zugeleitet. und um Genehmigung der darin enthaltenen Sondervereinbarung gebeten. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt Waldshut die Sondervereinbarung rückwirkend zum 01.07.2024 genehmigt. Das bedeutet, dass Sie auf alle Fahrten im Pflichtfahrgebiet mit Taxen, die Sie ab Juli durchgeführt haben und ab heute abrechnen, den Abschlag von 5 % zugunsten der AOK / SVLVG gewähren müssen. Für bereits

31 Jul 2024

Neue Rahmen- und Preisvereinbarung AOK / SVLFG – Anzeige

Von |2024-07-31T10:01:03+02:00Juli 31st, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Am 30.07.2024 haben wir die dafür notwendigen Sondervereinbarungen den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Heilbronn, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil und Tuttlingen sowie dem Stadtkreis Freiburg angezeigt. Die Anzeige reicht in diesen Landkreisen aus, es bedarf keiner expliziten Genehmigung der Sondervereinbarung. Hiermit gelten die in der Preisvereinbarung AOK / SVLVG genannten Beförderungspreise, soweit Sie durch Unterzeichnung des Verpflichtungsscheins der Sondervereinbarung als Vertragspartner zugestimmt haben. Anmerkung:  Auf der zweiten Seite der Preisvereinbarung Nr. 3.2 b) muss es Streckenpreis bei Rundfahrt und nicht Zielfahrt heißen. Diese Seite wird in den nächsten Tagen ausgetauscht.

30 Jul 2024

Neue Rahmen- und Preisvereinbarung AOK / SVLFG

Von |2024-07-30T11:29:39+02:00Juli 30th, 2024|1 Vorschau Taxi, Taxi-Mietwagen 2024|

Wir können Ihnen heute mitteilen, dass die neue Rahmen- und Preisvereinbarung mit der AOK Baden Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nunmehr vorliegt. Wir freuen uns, dass in konstruktiven Verhandlungen ein aus unserer Sicht ausgewogenes Ergebnis erzielt wurde. Neu – neben den Preisen – ist, dass wir nunmehr eine unbefristete Rahmenvereinbarung geschlossen haben, die eine ständige Erneuerung von Beitrittsverfahren im Grundsatz entbehrlich macht. Künftig geht es „nur“ noch um die Fortschreibung der Preisvereinbarung. Sie kennen dieses Verfahren aus dem Vertrag mit den Ersatzkassen. D.h. Sie müssen jetzt noch einmal der neuen Vereinbarung