Bitte denken Sie daran, dass die im Jahr 2021 geschlossene Preisvereinbarung mit der AOK und der SLFG für Krankenfahrten nach der Rahmenvereinbarung in Baden-Württemberg ab dem 01.05.2022 neue Preise vorsieht.
D.h. zum aktuellen „Zuschlag“, der noch bis zum 15.05.2022 gilt, kommt jetzt die reguläre Erhöhung hinzu.
So sinkt beispielsweise der Abschlag für Fahrten innerhalb eines Tarifgeltungsbereichs in dem Sondervereinbarungen zulässig sind von 7 % auf 5 %.
Grundpreis und Streckenpreis erhöhen sich.
Ein Auszug der Preisvereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die nunmehr eintretenden Änderungen sind farblich markiert.