Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die neue Rechtsverordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreises vom 2. Mai 2022, in der die Beförderungsentgelte neu geregelt werden.
Die Rechtsverordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

LK Rhein-Neckar-Kreis_010722