1. Maskenpflicht auch in Taxis: Information des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
2. Abrechnungszentrum Emmendingen: Abrechnungen von Fahrtkosten in Papierform werden ab 1.8.2022 um 5% gekürzt
3. Informationen vom Bundesverband
Sehr geehrte Damen und Herren,folgende Mailantwort vom Ministerium für Soziales, Gesundhut und Integration Baden-Württemberg zum Thema Maskenpflicht auch in Taxis hat uns ein Mitgliedsunternehmen weitergeleitet:

—–Original-Nachricht—–
Betreff: WG: Maskenpflicht in Taxis; Ihr heutiger Telefonanruf
Datum: 2022-05-19T15:31:07+0200
Von: „Zielosko, Kerstin (SM STU)“ <Kerstin.Zielosko@sm.bwl.de>
An:
Sehr geehrteXXXXXXXXXX ,

vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage, die ich gerne beantworte.

Gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 1 Corona-Verordnung (CoronaVO) gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

Nach § 8 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz umfasst die Beförderung mit Taxis auch den öffentlichen Personalnahverkehr.  Daher gilt die Maskenpflicht auch in Taxis. Grund ist, dass im ÖPNV typischerweise, etwa beim Betreten und Verlassen des Beförderungsmittels sowie zu Hauptnutzungszeiten, eine unvermeidbare Nähe während des Beförderungsprozesses entsteht. Hinzukommt, dass der ÖPNV häufig von vulnerablen Personen, wie beispielsweise älteren, vorerkrankten oder sonst in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, genutzt wird, die auf dieses Fortbewegungsmittel zur Erledigung ihrer Alltagsgeschäfte angewiesen sind, so dass die Pflicht zum Tragen einer (Atemschutz-)Maske als Mindestmaß an Schutzvorkehrungen geboten ist.

Der Reisebusverkehr ist kein Teil des öffentlichen Personennahverkehrs; damit kann eine Maskenpflicht hier allenfalls im Rahmen einer Hotspot-Regelung umgesetzt werden.

Gerne können Sie diese Auskunft an den Taxi-Verband weiterleiten, damit die Mitglieder entsprechend informiert werden können.

Wir  hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Zielosko
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Bürgerreferenten-Team Telefon 0711 123-3888 buergerreferent@sm.bwl.de

www.sozialministerium-bw.de <http://www.sozialministerium-bw.de>


Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie unter www.sozialministerium-bw.de/datenschutz <http://www.sozialministerium-bw.de/datenschutz>


Das Abrechnungszentrum Emmendingen hat uns gebeten, die beigefügte  Information zur Abrechnung von Fahrkosten in Papierform ab 1.8.2022 an unsere Mitgliedsbetriebe weiterzugeben.


Gerne möchten wir Sie heute auch auf zwei Rundschreiben unseres Bundesverbandes zum Thema

  • Bundesverband und die Deutsche Bahn verständigen sich auf Preisanpassung: 7 Cent mehr ab 1. Juni
  • Nach der Corona-Überbrückungshilfen erfolgt zum Jahresende die Schlussabrechnung

aufmerksam machen.

Diese Informationen sind auch im Mitgliederbereich unter aktuelle Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht.

Noch nicht auf unserer neuen Homepage registriert?  >>hier geht es zur schnellen einmaligen Registrierung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Verband des Verkehrsgewerbes Baden e.V

Abrechnungsinfos

BVTM-Rundschreiben