Sehr geehrte Mitglieder,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass es uns gelungen ist, mit der IKK classic und dem BKK-Landesverband Baden-Württemberg erstmals einen Vertrag über den Transport nicht umsetzbarer Rollstühle abzuschließen.

Ein kurzer Einblick in die Konditionen:

Die Vereinbarung sieht zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle vor, zwischen denen sich die Taxi- und Mietwagenunternehmer entscheiden können:

  1. Variante Grundpreis und Streckentarif

Grundpreis für die Inanspruchnahme des Fahrzeugs                    25,00 Euro

Streckentarif je gefahrener Kilometer                                                  1,75 Euro

  1. Variante Kurzstreckenpauschale und Streckentarif

Pauschale incl. der ersten 15 gefahrenen Kilometer                      50,00 Euro

Streckentarif je gefahrener Kilometer (ab Kilometer 16)                  1,75 Euro

Sie erhalten die Möglichkeit dem Ergänzungsvertrag zum 1. September 2024 beizutreten. Sollten Sie bereits einen Einzelvertrag mit der IKK classic haben, wird er dann durch den Ergänzungsvertrag abgelöst. In diesem Fall können Sie nach § 5 Nummer 2 des Ergänzungsvertrages den ausgefüllten Verpflichtungsschein und die von uns gesondert verschickte Mitgliedsbescheinigung an folgende Adresse schicken:

IKK classic

GFB Versorgung

FB ZA Arznei-, Heil- & Hilfsmittel

Monika Soldner

Postfach 702

71607 Ludwigsburg

 

Der Beitritt wird dann von der IKK classic bestätigt und wird mit der Bestätigung gültig. Die Abrechnung der Leistung kann für ab dem 1. September 2024 durchgeführte Krankenfahrten nach dem Ergänzungsvertrag erfolgen.

Mit der IKK classic wurde vereinbart, dass für Beitrittserklärungen, die zwischen dem 15. August 2024 und dem 30. September 2024 eingehen, der Umstieg von Einzelverträgen auf den Ergänzungsvertrag zum 1. September 2024 zugesichert ist. Zur Sicherstellung der Fristwahrung können die Unterlagen auch vorab per Fax oder Mail übermittelt und im Original per Post geschickt werden.

Monika Soldner Fachbereich Zentrale  Aufgaben

Arznei-, Heil-, Hilfsmittel

monika.soldner@ikk-classic.de

Fax: 0800 455 8888-152

 

Für Beitrittserklärungen, die nach dem 30. September 2024 eingehen, erfolgt der Umstieg zum 1. Oktober 2024.

Um die Hinterlegung des Beitrittes zum Ergänzungsvertrag und die Information der Betriebskrankenkassen zu ermöglichen, sollte vor der Abrechnung der Krankenfahrten nach dem Ergänzungsvertrag die Bestätigung des Beitrittes abgewartet werden. Krankenfahrten, die vor der Bestätigung abgerechnet werden, könnten zu Absetzungen führen.

Für bereits im Zeitraum 1. September bis 30. September 2024 nach Einzelvertrag abgerechnete Krankenfahrten kann bei Beitritt zum Ergänzungsvertrag zum 1. September 2024 keine Nachberechnung aus der Differenz der Preise des Ergänzungsvertrages zu den Preisen des Einzelvertrages eingereicht werden.

Wenn Sie bisher keinen Einzelvertrag zur Durchführung und Abrechnung von Krankenfahrten im Rollstuhl sitzend mit der IKK classic abgeschlossen haben, können Sie auch dem Ergänzungsvertrag beitreten. Dazu sind folgende Unterlagen an die IKK classic zu schicken:

  • Verpflichtungsschein des Ergänzungsvertrages
  • Kopie der Genehmigungsurkunde nach dem PBefG
  • Kopie der Zulassungsscheine der zum Rollstuhltransport eingesetzten Fahrzeuge
  • IK-Nummer
  • Mitgliedsbescheinigung

Der Beitritt wird dann von der IKK classic bestätigt und wird mit der Bestätigung gültig. Die Abrechnung der Leistung kann dann nach dem Ergänzungsvertrag erfolgen.

Soweit in einem Einzelvertrag neben dem Krankentransport im Rollstuhl sitzend auch noch Krankentransport im Tragestuhl oder liegend vereinbart sind, gelten diese Bestandteile aus den Einzelverträgen weiter.

Sie finden den dieser Mail auch beigefügten Vertrag und die Anlagen auch im Downloadbereich unserer Homepage. Bei Rückfragen können Sie sich wie gewohnt an das Team der Geschäftsstelle wenden.