Wir können Ihnen heute mitteilen, dass die neue Rahmen- und Preisvereinbarung mit der AOK Baden Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nunmehr vorliegt.

Wir freuen uns, dass in konstruktiven Verhandlungen ein aus unserer Sicht ausgewogenes Ergebnis erzielt wurde.

Neu – neben den Preisen – ist, dass wir nunmehr eine unbefristete Rahmenvereinbarung geschlossen haben, die eine ständige Erneuerung von Beitrittsverfahren im Grundsatz entbehrlich macht. Künftig geht es „nur“ noch um die Fortschreibung der Preisvereinbarung. Sie kennen dieses Verfahren aus dem Vertrag mit den Ersatzkassen.

D.h. Sie müssen jetzt noch einmal der neuen Vereinbarung mittels Verpflichtungsschein beitreten (siehe Anlage).

Zur Preisvereinbarung:
Wir haben uns auf eine Laufzeit bis Ende 2025 verständigt. Um Kostenentwicklungen während dieser Laufzeit zu begegnen, konnte folgende Einigung über die stufenweise Fortschreibung der Preise erzielt werden.

Bei Krankenfahrten mit Taxen innerhalb des Pflichtfahrbereiches gelten die durch Rechtsverordnung bestimmten Entgelte. In den Geltungsbereichen von Verordnungen, welche Sondervereinbarungen zulassen, gilt ein unveränderter Abschlag von 5 % auf die Beförderungsentgelte. Wir informieren Sie, wie gewohnt, ab welchem Zeitpunkt der Abschlag zu gewähren ist.

Bei Krankenfahrten mit Taxen außerhalb des Pflichtfahrbereichs und Krankenfahrten mit Mietwagen wurden u.g. Preise vereinbart:
Wir hoffen, dass auch Sie in diesem Ergebnis einen Erfolg sehen und uns weiter tatkräftig unterstützen. Nur geschlossen können wir unsere Stärke auch umsetzen.