Am 30. Juni hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO verbreitet. Hierzu hatten wir vorab am 11. April Stellung genommen. Gestern hat sich der Ausschuss Technik & Digitalisierung des BVTM hiermit erneut befasst und wir möchten Sie gerne bestmöglich informieren:
Das BMF hat keine der von uns (und auch von den namhaften Herstellern) angemahnten Korrekturen am Anwendungserlass vorgenommen. Unsere Stellungnahme wurde insoweit ignoriert.
An unserer Bewertung ändert sich insofern nichts:
„Anpassungs- und/oder Klarstellungsbedarf besteht mit Blick auf einen umfassenden Adressatenkreis der erstens sicherstellt, dass alle Taxen und Mietwagen ausnahmslos in den Anwendungsbereich fallen und dass sie zweitens in gleicher Weise von den Vorgaben betroffen sind, es also zu keiner Marktverzerrung insb. zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen kommt. Der AEAO sollte darüber hinaus so formuliert werden, dass er aktuellen Technologien ebenso Rechnung trägt wie möglichen künftigen Entwicklungen und innovativen Technologien. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass eine Nachbearbeitung von signierten Geschäftsvorfällen rechtssicher zulässig ist. Unter diesen Voraussetzungen, die allesamt dem Geist des vorliegenden Entwurfs entsprechen, stehen dem AEAO keine grundlegenden inhaltlichen Bedenken entgegen.
Als völlig unrealistisch bewertet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hingegen die Einführung der TSE-Pflicht zum 1.1.2024 für EU-Taxameter ohne INSIKA-Technologie. Als untauglich und nicht praxisgerecht bewertet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. die Übergangsregelung für EU- Taxameter mit INSIKA-Technologie. Beides gründet sich in der KassenSichVO und spiegelt sich im AEAO wider. Hier ist dringend eine kurzfristige Anpassung erforderlich.“
Leider hat sich das BMF nun für eine Marktverzerrung und für eine unrealistische Umsetzungsfrist entschieden. Das ist nicht nachzuvollziehen.
Die formale Wirkung:
Ab 1.1.2024 müssen alle Taxameter mit TSE ausgestattet sein. (Nummer 3.1.2)
Das gilt auch für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden. (ebd)
Das gilt auch für alle Taxameter mit INSIKA-Technik, die ab dem 1.12021 in ein anderes Fahrzeug eingebaut wurden oder werden. (ebd)
Bis 31.12.2025 dürfen nur solche Taxameter mit INSIKA-Technik weiter betrieben werden, die vor dem 1.1.2021 ausgerüstet wurden und noch im gleichen Fahrzeug sind. (ebd)
Wann Wegstreckenzähler TSE-pflichtig werden, steht in den Sternen bzw. in „einem mit gesonderten BMF-Schreiben veröffentlichten Datum“ (Nummer 4.1.1)
Eine praktische Einschätzung:
Die Frist zur Einführung der TSE-Taxameter ist völlig unrealistisch. Dies bestätigen auch die Hersteller. Derzeit ist noch nicht einmal die technische Definition der Schnittstelle zur Finanzverwaltung (DSFinV-TW) abgeschlossen, so dass die Hersteller ihre Produkte gemäß diesen Anforderungen fertig entwickeln könnten.
Die Übergangsfristen für INSIKA sind völlig unzureichend.
Mit der Einführung der TSE für Taxen, nicht aber für Mietwagen, implementiert das BMF eine weitere Unwucht im Markt.
Der Weiterbetrieb von anderen Taxametern ist nicht direkt sanktionsbewährt. Ein Problem kann auftreten, wenn ein Betriebsprüfer auf TSE-Daten besteht und diese nicht vorliegen. Im schlimmsten Fall könnte er die Daten verwerfen und eine Schätzung vornehmen.
Die Hersteller Hale und Semitron bestätigen, dass ihre aktuellen Taxameter-Modelle aufrüstfähig sind für TSE. Dies kann dann nachträglich durch eine Box oder Karte erfolgen.
Was der Bundesverband nun tun wird
Der Bundesverband wird sich erneut an das BMF wenden und die bereits vorgetragenen Punkte unterstreichen. Wir drängen nun auf eine Übergangsregelung, die für die Unternehmer Rechtssicherheit schafft. Daneben werden wir die Gleichzeitigkeit der Einführung für Taxameter und Wegstreckenzähler erneut einfordern und mit Fakten untermalen, wieso dies geboten ist.
Was bedeutet das für die Unternehmer?
Der Bundesverband wird darauf hinwirken, eine Übergangsregelungen zu erwirken. Erfahrungsgemäß braucht die Einsicht in Fakten bei Behörden aber Zeit, die mit Unsicherheit für die Unternehmer verbunden ist. In der Zwischenzeit können die aktuellen Taxameter-Modelle eingebaut werden. Hale und Semitron bestätigen, dass die aktuellen Modelle nachrüstfähig auf TSE sind.