Deckblatt für Zusendung an DAK DAK-Infos zur Abrechnung von gefahrenen Kilometern2
Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
anbei erhalten Sie ein Informationsschreiben der DAK zur Abrechnungssystematik bei genehmigungspflichtigen Fahrten.
Kurz: Die Besetztkilometer der Fahrt werden automatisch verdoppelt, um dem System der gefahrenen Kilometer gerecht zu werden. Der Knackpunkt sind aber die Kilometer, die für Anfahrten und die Rückkehr zum Betriebssitz gefahren werden. Wenn diese zusammen 15 km übersteigen, kommt es zur Absetzung, d.h. die von Ihnen tatsächlich gefahrenen Kilometer werden gekürzt.
Um diesen Fall zu verhindern, müssten Sie – wie im Schreiben ausgeführt – im Vorfeld der Abrechnung tätig werden. Hierzu kann das ebenfalls beigefügte Deckblatt verwendet werden. Ein anderes Verfahren (bzw. mehr Kilometer für An- und Abfahrten) konnten wir leider in den geführten Gesprächen nicht erreichen.
Hinweis: Da die DAK nicht Vertragspartner unseres Rahmenvertrages mit dem vdek ist – sondern diesen nur gegen sich gelten lässt – ist es Ihnen unbenommen, auf die DAK mit dem Ziel zuzugehen, bessere Konditionen als die der Rahmenvereinbarung vdek zu vereinbaren.
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