Wir haben gestern als Verband des Verkehrsgewerbes Baden eine Mail an alle badischen Bundestagsabgeordneten verschickt, in der wir die Parlamentarier aufgefordert haben, das vom Bundeskabinett diese Woche vorgelegte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und die darin enthaltene annähernde Verdopplung der LKW-Maut zum 1.12. zu stoppen:
Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,
das Bundeskabinett hat diese Woche den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, mit dem u.a. eine annähernde Verdopplung der Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 verbunden ist, beschlossen.
Da es am Markt kaum emissionsfreie Lkw und keine entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur gibt, gleicht die Mautverdopplung einer Steuererhöhung, die nicht vermieden werden kann! Die Verbraucher zahlen die Rechnung und dort, wo nach den Kostenexplosionen in den letzten Jahren weitere Preissprünge nicht machbar sind – vor allem auf dem Land –, fürchten viele Mittelständler, ihre Betriebe aufgeben zu müssen.
Als Wirtschaftsverband und Interessensvertretung vor allem der kleinen und mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen bitten wir Sie daher dringend, diesen sinnlosen Inflationstreiber im anstehenden parlamentarischen Verfahren zu stoppen! Sorgen Sie stattdessen für eine seriöse Mautreform, die eine echte Lenkungswirkung entfalten kann und uns Mittelständlern aber auch unseren Auftraggebern hinreichend Planungssicherheit gewährt.
Der BGL und der Verband des Verkehrsgewerbes Baden fordern für die anstehenden parlamentarischen Beratungen:
1. Planungssicherheit durch Verschiebung der CO2-Maut auf 2025.
2. Einführung eines Stufenmodells für die CO2-Maut, das Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Fahrzeugen sowie
Flächenverfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur Rechnung trägt und mit 100 € pro Tonne CO2 startet.
3. Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuels mit emissionsfreien Fahrzeugen durch Mautvorteile entsprechend dem tatsächlichen CO2-Vorteil.
4. Einhaltung der Koalitionszusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut.
5. Verzicht auf die Ermächtigung, die Maut in Stoßzeiten zu erhöhen oder bei wenig Verkehr zu ermäßigen, da dies in Preisverhandlungen mit Auftraggebern nicht kalkulierbar ist und zulasten des mittelständischen Gewerbes geht.
6. Verdopplung des Mautharmonisierungsprogramms mit Mauterhöhung und Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t zGM.
7. Erhalt des Finanzierungskreislaufs Straße, um Mehreinnahmen in die marode Straßeninfrastruktur, den Lkw-Stellplatzausbau sowie die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs investieren zu können.
Wir bitten Sie, sich im Sinne des deutschen Güterkraftgewerbes für die Umsetzung dieser Punkte einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen