Der Verband des Verkehrsgewerbes Baden fordert eine Ausnahmeregelung vom Vermummungsverbot bei der Personenbeförderung in Baden-Württemberg.
Dazu der Geschäftsführer Tobias Lang:
„Das freiwillige Tragen von Masken muss bei der Personenbeförderung weiterhin ermöglicht sein. Gerade Taxis und Mietwagen sind ein sehr sensibler Raum, speziell auch bei Krankenfahrten. Die Aufhebung der Maskenpflicht ist richtig. Aber es muss Fahrern dennoch erlaubt sein, zum eigenen Schutz und zum Schutz der Kunden freiwillig eine Maske tragen zu dürfen. Gerade in diesem stark regulierten Gewerbe mit klaren Ordnungsnummern und registrierten Fahrern ist die Identitätserkennung auch mit Maske problemlos möglich, zumal bei sachgemäßer Verwendung der Maske ausreichend persönliche Merkmale der fahrenden Person zu erkennen sind“.